Witwenrente als Abwrackprämie

Montag, 16. Januar 2012 von Wolff von Rechenberg

Die Arbeitgeberverbände stellen die Witwenrente in Frage. Die soll in Zukunft nur noch für Angehörige ausgezahlt werden, die sie wirklich brauchen. Arbeitnehmer bekämen dann keine Witwenrente mehr. Damit machen die Arbeitgeberverbände die Witwenrente zur Abwrackprämie für menschliche Arbeitskraft.

Wohltaten auf dem Prüfstand? Das sollte in keinem Sozialstaat tabu sein. Insofern denken die Arbeitgeberverbände durchaus legitim über die Witwenrente nach. Und nachvollziehbar: Warum sollte beispielsweise ein Arbeitnehmer im besten Erwerbsalter Witwenrente beziehen, wenn der geliebte Ehepartner aus dem irdischen Leben geschieden ist?

Sozialleistungen nach Bedarf: Warum sollte die Witwenrente eine Ausnahme sein?

Schließlich zahlen wir ja auch andere Sozialleistungen nur bei Bedürftigkeit. Warum sollte die Witwenrente eine Ausnahme bilden? Mit ihrem Vorschlag befinden sich die Arbeitgeber nicht einmal im Widerspruch zum Paritätischen Wohlfahrtsverband, der sich über diese Pläne pflichtschuldigst aufregt. Denn Bedürftige Witwen oder Witwer bekämen ja weiterhin Witwenrente.

Hohe Rentenerwartungen wirken als Abwrackprämie für ältere Arbeitnehmer

Genau hier liegt allerdings auch das Risiko. Hat der verstorbene Ehepartner sein Leben lang gut verdient, bekommt er natürlich auch viel Rente. Nehmen wir an, der überlebende Ehepartner arbeitet halbtags für ein geringeres Gehalt. Scheidet er aus dem Berufsleben aus, bekommt er die Witwenrente. Arbeitet er weiter, behält er nur seinen schmalen Lohn. Die Witwenrente wäre eine menschliche Abwrackprämie.

Noch mehr Sozialbürokratie?

Ein verheerendes Signal von eben jenen Arbeitgeberverbänden, die gebetsmühlenartig den Fachkräftemangel beschwören. Außerdem lassen die Überlegungen den Kostenaspekt außer Acht. Natürlich müsste im Einzelfall geprüft werden, ob einer Witwenrente bekommt oder nicht. Die dafür notwendige Bürokratie kostet Steuer- oder Renten-Euros. Eine Witwenrente nach Bedarf würde die sozialen Apparate um ein weiteres Monstrum aufblähen und das Angebot der menschlichen Abwrackprämien erweitern.

Foto: Papirazzi/Fotolia.com

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2 Antworten auf “Witwenrente als Abwrackprämie”

  1. Arbeitgeber sagt:

    Mit Gründung des Dt. Arbeitgeberverbands im Jahre 1951 haben sich die Arbeitgeber bis heute strickt an das Grundgesetz gehalten: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Frauen und Männer haben seit dem immer die gleichen Löhne erhalten, von daher ist es nur konsequent, wenn die Arbeitgeber jetzt die Witwenrente abschaffen wollen.

    Wer jetzt anfängt zu jammern, bekommt eine Lohnkürzung! Verstanden?

  2. Wolff von Rechenberg sagt:

    Vielen Dank für Ihre Meinung.
    Der Vollständigkeit halber sollte man kurz erwähnen, dass auch immer die Witwerrente gemeint ist, wenn von Witwenrente die Rede ist.

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