1,78 Billionen Euro – so viel lagen 2009 bei den Banken und Sparkassen als Sicht- und Spareinlagen. Damit hat jeder Deutsche zumindest rein rechnerisch 22.250 Euro auf der hohen Kante. In der Realität dürfte das Vermögen in Deutschland jedoch ziemlich ungleich verteilt sein. Ein kleiner Teil verfügt über weit mehr Barvermögen während die große Masse wohl deutlich weniger Erspartes als die durchschnittlichen 22.250 Euro haben wird. Egal ob nun kleines oder großes Vermögen – in Zeiten von Finanzkrise und Bankenpleiten stellen kleine und große Sparer immer öfter die Frage nach der Sicherheit ihrer Ersparnisse. Geht eine Bank pleite, wäre das Vermögen der Durchschnittssparer nicht, und das der Reicheren zumindest nicht vollständig, dahin. Denn die gesetzliche Einlagensicherung garantiert dem Sparer, dass er seine Einlagen im Falle einer Bankinsolvenz bis zu 50.000 Euro wiederbekommt.
Nun will die EU-Kommission die Einlagensicherung in Europa auf 100.000 Euro anheben. Doch damit nicht genug. Nach dem Willen der Kommission sollen alle Finanzinstitute 1,5 Prozent ihrer Kontoguthaben und Sparanlagen als Reserve in einen nationalen Einlagensicherungsfonds einzahlen. Das können wir nicht stemmen, jammern Banken und Sparkassen unisono und verweisen auf die institutseigenen Sicherungssysteme. Ein grundsätzliches finanzielles Problem scheint es aber nicht zu sein, schließlich trauen sich die Sparkassen mit ihrem Haftungsverbund zu, 100 Prozent ihrer Kundeneinlagen abzusichern. Und das dürfte im Ernstfall wohl weit mehr als 1,5 Prozent der Kundeneinlagen kosten. Zwar beteuern die Sparkassen, dass sie sparkassenübergreifend eine Insolvenz einer Kasse auffangen könnten. Ob sie damit tatsächlich die Pleite einer großen Sparkasse absichern können, haben sie bislang aber noch nicht bewiesen. Zudem machen die Kassen ein Geheimnis daraus, wie viel Geld sie zur Einlagensicherung zurückgestellt haben.
Aber auch Genossenschafts- und Privatbanken mit ihren jeweiligen Sicherungstöpfen sehen sich benachteiligt und fordern, dass die Institutssicherung bei der gesetzlichen Absicherung anerkannt werden muss. Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung haben Sparer auf die zusätzlichen Versprechen der Banken und Sparkassen allerdings keinen Rechtsanspruch. Deswegen erscheint es eher im Interesse des Verbrauchers zu sein, einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch in statistisch-realistischer Höhe zu verankern, statt auf errechnete mehrstellige Millionensummen zu verweisen, die auf freiwilliger Basis im Schadenfall pro Kunde zur Verfügung stünden. Während der Beinahe-Pleiten von IKB und HRE wurden des Öfteren Zweifel daran laut, dass die freiwilligen Millionenfonds auch nur das Ende einer der beiden Bank überlebt hätten. Mit einer Einlagensicherung von 100.000 Euro wähnt sich Brüssel auf der sicheren Seite. Laut EU-Kommission wären bei dieser Sicherungsgrenze 95 Prozent aller Kontoinhaber geschützt.
Auch wenn Banken und Sparkassen lautstark gegen das Gesetz zu Felde ziehen, bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament der Regelung zustimmt. Denn der Entschädigungsfall bei der Einlagensicherung steht erst ganz am Ende. Der Einlagensicherungsfonds kommt schließlich erst zum Tragen, wenn eine Bank schon insolvent ist. Und bei einer systemischen Bankenkrise bedürfte selbst der Sicherungsfonds einer staatlicher Garantie, dass die Einlagen sicher sind. Daher ist sind Maßnahmen zur Regulierung und Stabilisierung des Finanzmarktes nötig, so dass Bankenpleiten weitestgehend vermieden werden können. Daran haben nicht nur die Kunden, sondern auch die Banken schon um ihrer eigenen Existenz willen ein Interesse, mögen sie auch noch so sehr über eine mögliche Bankenabgabe und Finanztransaktionssteuer jammern.
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Interessant. Letztlich versuchen die Banken doch wieder die Verantwortung auf den Staat abzuwälzen. Mann kann nur hoffen, dass Brüssel in diesem Fall konsequent bleibt und der Lobbyarbeit der Finanzwelt einen Riegel vorschieben.
Ich hoffe auch, dass Brüssel bei dem Gesetzesentwurf hartnäckig bleibt. Schließlich geht es auch um das Geld des “kleinen Mannes” und nicht nur um mögliche verloren gegangene Millionen der Banken. Aufgrund der Einlagensicherung habe ich mich für ein Tagesgeldkonto online als Geldanlage entschieden und vertraue meiner Bank auch. Ich freue mich aber natürlich, wenn der Schutz der privaten Sparer immer mehr ausgeweitet und gesetzlich fundiert wird.