Schreiben Sie uns zum Start des P-Kontos

Montag, 28. Juni 2010 von Wolff von Rechenberg

Eigentlich soll es ja alles einfacher machen: das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der Kunde kann sicher sein, dass immer ein Mini-Umsatz auf seinem Konto eingeht. Damit kann er das Konto nicht verlieren, weil keine Umsätze mehr getätigt werden. Aber auch den Banken soll das P-Konto das Leben erleichtern.  In der Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses zum neuen Kontopfändungsschutz heißt es:

Das Verfahren zur Sicherung des Schuldners soll für alle Beteiligten – Schuldner, Gerichte und Kreditinstitute – möglichst unkompliziert und effektiv ausgestaltet werden. Die Neukonzeption des Rechts des Kontopfändungsschutzes verfolgt insbesondere das Ziel, den Aufwand für die Banken und Sparkassen in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sodass es nicht aus Anlass einer Kontopfändung zur Kündigung von Konten kommt.

Tatsächlich müssen Banken keine gepfändeten Konten mehr sperren bis sich Schuldner und Gläubiger vor Gericht geeinigt haben. Der Kunde beantragt einfach seinen Pfändungsfreibetrag, die Banken vermerken das in ihren Systemen, das war’s. Deshalb gibt es keine Rechtfertigung für ein Vorgehen einiger Banken gegen verschuldete Kunden, wie es Verbraucherschützer derzeit beobachten.  Bei einigen Banken – wohlgemerkt. Bisher liegen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 20 Beschwerden vor. Das sind 20 Beschwerden zuviel, aber es gibt nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) allein 431 Sparkassen in Deutschland.

Zum Misstrauen tragen die Banken viel bei. Überall macht man aus den voraussichtlichen Gebühren für das P-Konto ein Geheimnis. So hieß es in einer kleinen Sparkasse auf Anfrage von Banktip, die Mitarbeiter würden erst am 30. Juni für das P-Konto geschult – also übermorgen. Deshalb könne man auch gar keine Gebühren fürs P-Konto mitteilen. Eine Banktip-Nutzerin hatte geklagt, dass man ihr in der bewussten Sparkasse 13 Euro Kontoführungsgebühr fürs P-Konto berechnen wollte. Die Sparkasse bestritt den ganzen Vorgang.

Am 1. Juli wissen wir mehr. Wieviel ein P-Konto kostet, wird dann im Preis- und Leistungsverzeichnis stehen. Die Redaktion von Banktip.de wird das Thema auch weiter im Auge behalten. Wenn Sie sich bereits bei einer Bank über das P-Konto informiert haben, dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen: http://www.banktip.de/rubrik2/14666/Kontaktformular.html

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3 Antworten auf “Schreiben Sie uns zum Start des P-Kontos”

  1. Petra Ramona Bauer sagt:

    Hallo,
    hier meine Erfahrung zum Thema P-Konto.
    Ich beziehe Geld vom Arbeitsamt und arbeite Selbständig seit einigen
    Jahren. Da ich die Gelder zusammen auf ein Konto möchte, kommt
    mir das P-Konto genau richtig.
    Das Proplem: Die Bank teilte mir mit, wenn eine Pfändung auf mein
    Konto kommt, wird meine Karte gesperrt und zwar solange bis die
    Schuld bezahlt ist. Ich kann dann nur noch über dem Schalter Geld
    abholen?
    Was soll ich mit diesem Konto?
    Als Arbeitsloser sind die Bezüge auf dem Konto gesichert und ich kann
    auch weiterhin von meinem Konto Geld abheben.
    Als Feiberufler habe ich wieder das Nachsehen.
    Fazit: Nicht arbeiten!!!
    Vieleicht habt Ihr einen Rat für mich.
    Es grüßt Euch
    Ramona

  2. Wolff von Rechenberg sagt:

    Hallo Frau Bauer,

    das P-Konto steht auch Selbstständigen zur Verfügung. Wenn Sie ein P-Konto einrichten, müssen Sie grundsätzlich damit rechnen, ihre Kreditkarte zu verlieren. Einige Banken ziehen sogar die EC-Karte ein. In Ihrem Fall würde ich dazu raten, die Konditionen anderer Banken zu erfragen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Sie brauchen ein P-Konto nicht vorsorglich einzurichten. Wenn die Pfändung eintrit bleibt Ihnen genug Zeit, ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen. Alles Wissenswerte finden Sie in unserem Ratgeber zum P-Konto.

  3. Martin sagt:

    “…Zum Misstrauen tragen die Banken viel bei. Überall macht man aus den voraussichtlichen Gebühren für das P-Konto ein Geheimnis. …”

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